Kontrolle
Allgemeines
Unabhängige, staatlich authorisierte Kontrollstellen nehmen regelmäßige Kontrollen vor. Die Kontrollstellen haben das Recht, Betriebe jederzeit und unangekündigt zu überprüfen bzw. Belege über Kauf und Verwendung von Betriebsmitteln, wie z.B. Saatgut oder Futtermitteln zu verlangen. Ebenso werden alle Aufzeichnungen sowie Verkäufe von Produkten überprüft.
Außerdem sind Kontrollstellen berechtigt, Boden- und Rückstandsuntersuchungen zu veranlassen sowie wichtig erscheinende Maßnahmen zur Überprüfung der Qualität durchzuführen. Bei den Kontrollen werden vor allem die Warenein- und -ausgänge auf ihre Schlüssigkeit geprüft und die Felder und Ställe besichtigt.
Die Betriebe unterliegen strengen Dokumentationspflichten, wodurch sämtliche Vorgänge auf einem Betrieb nachvollziehbar sind. Gleiche Kontrollen gelten für alle verarbeitenden Betriebe und die Importeure.
Wie oft wird kontrolliert?
Jeder Betrieb - egal ob Produzent, Verarbeiter, Händler oder Importeur - wird mindestens 1x im Jahr von diesen Kontrollstellen aufgesucht und erhält nach gewissenhafter Begutachtung ein Prüfzertifikat mit 12 Monaten Gültigkeit.
Während dieser Zeit kann es aber auch immer wieder zu unangekündigten Stichproben-Kontrollen kommen.
Was passiert, wenn ein Landwirt, Verarbeiter oder Händler sich nicht an die Richtlinien des Bio-Landbaus hält?
Schon die kleinste Regelwidrigkeit wird geahndet. Je nach Schweregrad des Verstoßes werden unterschiedliche Sanktionen verhängt: von der Verwarnung bei geringfügigen Verstößen (wie Formfehlern), über eine kostenpflichtige Nachkontrolle (bei wiederholten Verstößen) bis hin zum Ausschluss eines Produktes oder gar eines ganzen Betriebes bei Missbrauch von Dokumenten und schwerer Täuschung.
Woran erkennt man ein Bioprodukt?
Am Bio-Hinweis
Nur Bio-Produkte dürfen die folgenden Bezeichnungen tragen:
"aus (kontrolliert) biologischem (ökologischem) Anbau (Landbau)"
"aus (kontrolliert) biologischer (ökologischer) Landwirtschaft"
Am Hinweis auf die Kontrollstelle
Sie kann entweder namentlich genannt (z.B. SGS Austria)und/oder durch den Code für die jeweilige Kontrollstelle
(z.B.: AT - 902 - BIO) bezeichnet sein.
SGS als Biokontrollstelle
Die Produktionsabläufe am BioHof Niedermayer werden auf Basis eines Kontrollvertrages vom Kontrollunternehmen SGS Austria kontrolliert und zertifiziert.
SGS Austria ist Tochterunternehmen des weltweit führenden Kontroll - und Zertifizierungsunternehmens SGS Group. Das bietet uns internationales know-how und unseren Kunden größte Sicherheit.